Das Bestellerprinzip ändert die Spielregeln am Markt. Seit dem 1. Juni 2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten. Damit stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie die Wohnung selbst vermieten oder einen Makler einschalten.
Diese Seite listet die wesentlichen Gründe auf, die für die Vermittlung über einen qualifizierten Immobilienmakler sprechen. Es wird immer wichtiger, dass Sie sich an ein erfahrenes Büro vor Ort wenden, da dieses den Markt am besten kennt und in der Regel nur auf eine langfristige Kundenbeziehung Wert legt.
10 Gründe für die Vermietung mit einem Makler
1. Sichere Ermittlung der Marktmiete
2. Optimale Präsentation Ihrer Immobilie
3. Professionelle Werbung
4. Beschaffung des gesetzlichen Energieausweises
5. Durchführung der Besichtigungen
Gerade die interessantesten Mieter sind häufig beruflich zeitlich gebunden. Oft ist es daher schwierig, Vormieter und Mietinteressent terminlich unter einen Hut zu bringen. Der professionelle Immobilien Makler übernimmt gerne die Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen – bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Bereits im Vorfeld werden die Interessenten qualifiziert. Bei der Besichtigung zeigt ein Immobilien Makler nicht nur die Immobile, sondern prüft auch den Interessenten im persönlichen Gespräch. Bei guten Maklern werden keine Massenbesichtigungen durchgeführt, da man bei einer Massenbesichtigung nicht den richtigen Mieter finden kann.
6. Bonitätsprüfung
Aus den Personen, die nach der Besichtigung ernsthaftes Interesse an der Wohnung bekunden, stellt der Immobilien Makler eine Vorauswahl zusammen. Grundlage bildet nicht nur die Mieterselbstauskunft, sondern auch die obligatorische Bonitätsprüfung bei der Credit Reform etc., damit Sie die höchstmögliche Sicherheit erhalten, nicht an einen Mietnomaden zu geraten.
7. Vorbereitung des Mietvertrages
8. Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters
Der Immobilien Makler übernimmt zudem die wichtige Pufferfunktion zwischen Ihnen und den Interessenten, die nicht zum Zuge gekommen sind. Damit ist gewährleistet, dass Sie nach der Vermietung nicht noch durch weitere unliebsame Anrufe belästigt werden.